Einsatz von Google Analytics in Deutschland legal
Der Hamburgische Datenschutzbeauftragte Prof. Johannes Casper und Google bestätigen: Seit dem 15. September ist der Einsatz von Google Analytics auf deutschen Webseiten legal. Webseiten-Betreiber müssen in Zukunft also nicht mehr mit Bußgeldern rechnen.
Während Google stets der Überzeugung war, nicht gegen deutsches oder europäisches Datenschutzrecht zu verstoßen, gab es immer wieder Kritik von Datenschützern gegenüber Google Analytics. Deshalb hat sich Google dazu entschieden, eng mit dem Datenschutzbeauftragten von Hamburg zusammenzuarbeiten und neue Techniken in Analytics zu integrieren.
Das bereits bekannte Opt-Out-Plugin gibt es deshalb jetzt auch für Opera und Safari. Damit sind gemeinsam mit Internet Explorer, Chrome und Firefox die wichtigsten Browser abgedeckt. Außerdem erfolgt innerhalb Europas die Löschung des letzten Oktetts der Internet-Adresse, wodurch IP-Adressen nicht mehr eindeutig zuordenbar sind.
Google gibt Webseiten-Betreibern, die Google Analytics einsetzen, folgende Tipps:
- Bitte erwähnen Sie in Ihrer Datenschutzerklärung, dass Google Analytics auf Ihrer Website eingesetzt wird.
- Implementieren Sie die IP-Masken Funktion, die Google Analytics anweist, nicht die vollständige IP-Adresse Ihrer Nutzer zu speichern oder zu verarbeiten.
- Weisen Sie in Ihren Datenschutzbestimmungen auf die Möglichkeit der Deaktivierung der Google Analytics-Funktion mittels eines Browser Add-on hin. Endnutzer können, falls gewünscht, sehr einfach durch Installation dieses Browser Add-on verhindern, dass Analyse-Informationen an Google gesendet werden. Diese Möglichkeit besteht seit über einem Jahr für Google Chrome, Firefox und Internet Explorer, ist jetzt auch für Safari und Opera verfügbar und hat sich als erfolgreiche und effiziente Lösung für die Nutzer erwiesen.
- Wir haben aktualisierte Nutzungsbedingungen eingeführt, die mit den Datenschutzbehörden abgestimmte Regelungen zur Auftragsdatenverarbeitung beinhalten.
Casper zeigt sich erfreut über die Entwicklungen, betont aber auch, dass noch weitere Schritte nötig seien. So möchte er noch ein Opt-Out für Smartphones um den Datenschutz für die stetig wachsende Anzahl von mobilen Nutzern zu gewährleisten. Weiterhin sorgen fortwährende rechtliche und technische Änderungen dazu, dass zusätzliche Maßnahmen ergriffen werden müssen, z.B. bei der endgültigen Einführung von IPv6-Adressen.
(Fabian Tief)
Quelle: GoogleWatchBlog
Uwe Baltner
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