Verbot des Like-Buttons: Was sollten Unternehmen tun?

Facebook Like Button

Das Unabhängige Landeszentrum für Datenschutz (ULD) in Schleswig-Holstein fordert dort beheimatete Webseiten-Betreiber auf, “ihre Fanpages bei Facebook und Social-Plugins wie den “Gefällt mir”-Button auf ihren Webseiten zu entfernen”.

Werde dies nicht bis Ende September erledigt, drohen laut ULD-Pressemitteilung den betroffenen Seitenbetreibern Bußgeldverfahren mit Kosten von bis zu 50.000 Euro. Was ist davon zu halten?

Juristen bestätigen schon seit längerer Zeit, dass die Einbindung des Like-Buttons auf Webseiten datenschutzrechtlich nicht zu empfehlen ist. Der Grund: Schon beim Aufrufen der Webseite werden Daten an Facebook gesendet, ohne dass der Nutzer seine Einwilligung gibt. Es handelt sich zwar – solange der Nutzer nicht bei Facebook eingeloggt ist – nur um die IP–Adresse. Aber ist der Nutzer eingeloggt, kann sein Seitenbesuch sogar ihm direkt zugeordnet werden.

Die Maßnahme des ULD richtet sich eigentlich gegen Facebook, das allerdings nicht direkt angegangen werden kann – das Unternehmen sitzt in den USA (die Europazentrale in Irland) und muss sich derzeit nicht deutschem Recht beugen. Das ULD versucht also Druck über die Nutzer zu machen. Unsere Einschätzung: Die Gefahr, gerichtlich belangt zu werden, ist momentan noch gering. Wer den Like-Button eingebaut hat, sollte den weiteren Verlauf der Diskussion verfolgen. Haben Sie noch keine Facebook-Tools auf Ihrer Webseite integriert, können Sie damit noch warten.

Es ist davon auszugehen, dass sich die Politik in Kürze des Themas annehmen wird – zu wünschen wären klare Vorgaben, die aus meiner Sicht aber nicht die Webseiten-Betreiber sondern Facebook betreffen sollten. Leider gibt es auf europäischer Ebene bislang keine Einigung über entsprechende Richtlinien. Ein Versäumnis, das nicht der Nutzer ausbaden sollte. (Uwe Baltner)

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